Eine arthritische Schädigung bezeichnet die krankhaften Veränderungen, die im Rahmen einer entzündlichen oder degenerativen Arthritis an den Strukturen eines Gelenks auftreten. Dazu gehören der Verschleiß des Gelenkknorpels, Schädigungen des subchondralen Knochens, die Entzündung der Synovialmembran sowie Veränderungen der gelenknahen Bänder und der Gelenkkapsel.
Bei der Arthrose ist die Schädigung überwiegend mechanisch-degenerativer Natur und gekennzeichnet durch eine fortschreitende Ausdünnung des Knorpels sowie die Bildung von Osteophyten. Bei der rheumatoiden Arthritis und anderen entzündlichen Arthropathien entsteht die Schädigung durch eine chronische autoimmune Entzündung der Synovialmembran, die sowohl den Knorpel als auch den darunterliegenden Knochen zerstören kann.
Die fortschreitende arthritische Schädigung führt zu Schmerzen, Schwellungen, Bewegungseinschränkungen und insbesondere bei entzündlichen Formen zu ausgeprägter Morgensteifigkeit. Dadurch kann die Funktionalität und Lebensqualität des Patienten erheblich beeinträchtigt werden.
Das Ausmaß und die Schwere der Schädigung werden durch die klinische Untersuchung in Kombination mit bildgebenden Verfahren beurteilt. Röntgenaufnahmen dienen hauptsächlich der Beurteilung knöcherner Veränderungen, während die Magnetresonanztomographie (MRT) eine detailliertere Darstellung von Knorpel und Weichteilgewebe ermöglicht. Bei entzündlichen Formen können zusätzlich Laborparameter der Entzündungsaktivität zur Diagnostik beitragen.
Die Behandlung richtet sich nach Art und Schweregrad der Schädigung und umfasst medikamentöse Therapie, Physiotherapie, intraartikuläre Injektionen sowie bei fortgeschrittenen Fällen mit ausgeprägter Gelenkzerstörung operative Verfahren wie eine Gelenkprothese (Arthroplastik).